Das geplante elektronische Gesundheitsdossier (E-GD) als Nachfolge-Projekt des elektronischen Patientendossiers EPD ermöglicht der Bevölkerung einen sicheren und direkten Zugang zu den eigenen Gesundheitsdaten. Es stärkt die informationelle Selbstbestimmung und unterstützt die koordinierte Versorgung über verschiedene Leistungserbringende hinweg.
Das E-GD ist Teil der nationalen Digitalisierungsstrategie und wird eng mit dem Gesundheitsdatenraum Schweiz (SwissHDS) aufgebaut. Während das E-GD auf die Bevölkerung und den langfristigen Zugriff auf persönliche Gesundheitsinformationen ausgerichtet ist, ermöglicht der SwissHDS den strukturierten Datenaustausch zwischen Gesundheitsfachpersonen und Institutionen (Business-to-Business-Kommunikation).
Für einen erfolgreichen Einsatz sind insbesondere folgende Punkte zentral:
verbindliche Standards und Schnittstellen
- sichere technische Infrastruktur
- tiefe Integration in Primärsysteme
- interoperable Austauschformate
- hohe Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen
- aktive Nutzung durch Gesundheitsfachpersonen
- Finanzierung der Integrationsaufwände
Sowohl das E-GD als auch der SwissHDS basieren auf gemeinsamen Standards wie HL7 FHIR. Dadurch sollen Leistungserbringende ihre Systeme nur einmal anbinden müssen und Synergien zwischen Gesundheitsdossier und Datenaustausch nutzen können.
Das E-GD dient dabei nicht als Kommunikationsplattform für operative Arbeitsprozesse, sondern als langfristige, sichere Informationsbasis für Patientinnen und Patienten. Gerade bei Behandlungswechseln oder in Notfallsituationen kann der Zugriff auf relevante Informationen die Versorgungsqualität verbessern.
Das Gesetz zum E-GD befindet sich im parlamentarischen Gesetzesprozess.