Die ambulante psychiatrische Pflege (APP), die von entsprechend spezialisierten Fachleuten oder Teams erbracht wird, gehört bei immer mehr Spitex-Organisationen zum etablierten Leistungsangebot.
Spitex Schweiz hat zusammen mit den anderen Verbänden der ambulanten Pflege ein Grundlagenpapier zur APP publiziert, das ein gemeinsames Verständnis für die Aufgaben und Grenzen der ambulanten psychiatrischen Pflege in der Schweiz sowie einen klaren fachlichen Rahmen schaffen soll.
Zulassung zur psychiatrischen Bedarfsabklärung
Für die Durchführung psychiatrischer Bedarfsabklärungen ist laut Art. 7 Abs. 2bis lit. b KLV eine mindestens zweijährige Berufserfahrung erforderlich. Die Prüfung erfolgt durch eine von Santésuisse eingesetzte Kommission, deren Bewilligung Voraussetzung für die K-Nummer der SASIS und damit für die Abrechnung beim Krankenversicherer ist.
Alle Informationen zur Gesuchstellung finden sich auf folgender Website: http://www.bedarf-psychiatrie-schweiz.ch/de/