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15.10.2025

Medienmitteilung: Bundesrat verpasst Chance: Keine einheitlichen Regeln für die Anstellung pflegender Angehöriger

Spitex Schweiz begrüsst den lang erwarteten Bericht des Bundesrats zur Anstellung von pflegenden Angehörigen. Der Bericht anerkennt die Bedeutung pflegender Angehöriger, liefert wichtige Grundlagen und thematisiert die von Spitex Schweiz seit längerem eingebrachten Kritikpunkte. Dennoch will der Bundesrat auf die Einführung schweizweit einheitlicher und verbindlicher Regeln verzichten. Für Spitex Schweiz ist klar: Ohne verbindliche Vorgaben bleiben Qualität, Fairness und Rechtssicherheit dem Zufall überlassen. Jetzt braucht es rasch konkrete Handlungen von Bund, Kantonen, Versicherern und von den Leistungserbringern.

Der Bundesrat hält in seinem Bericht vom 15. Oktober 2025 fest, dass pflegende Angehörige einen unverzichtbaren Beitrag zur Versorgung pflegebedürftiger Menschen leisten. Eine Feststellung, die Spitex Schweiz vollumfänglich teilt.  

Der Bericht liefert eine umfassende Darstellung der bestehenden gesetzlichen Grundlagen, Unterstützungsangebote und kantonalen Regelungen. Er anerkennt ausdrücklich, dass es in der Schweiz unterschiedliche Modelle und Praktiken gibt – und dass die Anstellung pflegender Angehöriger zu wachsender Bedeutung gelangt und dies künftig noch vermehrt tun wird. Gleichzeitig betont der Bundesrat, dass er auf eine nationale Regelung verzichten will. Die Zuständigkeit für Qualitätssicherung, Wirtschaftlichkeit, Finanzierung, Zulassung soll weiterhin bei den Kantonen, den Versicherern und den Leistungserbringern liegen.

Damit bestätigt der Bericht die zunehmende Bedeutung des Themas, vermeidet aber konkrete Massnahmen zur Harmonisierung. Der Bundesrat will die bestehenden kantonalen Modelle vorerst beobachten und sieht derzeit keinen unmittelbaren Handlungsbedarf für eine nationale Regelung.  Der Bundesrat verpasst es überdies, die Sorgen der Bevölkerung über die steigenden OKP-Kosten aufzunehmen und die Mehrkosten durch die Angehörigenpflege ausgeglichen auf die Kantone und Versicherer zu verteilen. Stattdessen formuliert er Empfehlungen an die Akteure, deren Verbindlichkeit und Umsetzung vage sind.

Für Spitex Schweiz ist das zu wenig: Der Handlungsdruck ist längst bekannt. Aus diesem Grund hat Spitex Schweiz bereits länger zentrale Forderungen formuliert. Der Bundesrat hat diese Punkte in seinem Bericht aufgegriffen – die Empfehlungen sind jedoch für Spitex Schweiz zu unverbindlich. Um eine rasche und sinnvolle Umsetzung zu gewährleisten, braucht es nun den Willen aller beteiligten Akteure im Rahmen ihrer Zuständigkeiten dafür zu sorgen, dass die vom Bundesrat empfohlenen Punkte erfüllt werden können. Nur so lassen sich Qualität, Fairness und Rechtssicherheit für alle Beteiligten gewährleisten.

Das EDI und das BAG haben den Auftrag, die Umsetzung der Empfehlungen des Bundesrates in Form eines regelmässigen Austauschs zu begleiten.

Spitex Schweiz ist bereit, hierbei unterstützend mitzuwirken.

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