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15.05.2019

Betreutes Wohnen steht vor wichtigen Weichenstellungen

Demnächst wird die zuständige Kommission des Ständerats über die Motion «Ergänzungsleistungen für Betreutes Wohnen» beraten. Spitex Schweiz, Curaviva Schweiz, senesuisse und Pro Senectute Schweiz befürworten die Motion ausdrücklich. Angesichts der wachsenden Bedeutung von «Betreutem Wohnen» braucht es klare Regelungen, die bedarfsgerechte Angebote und deren Finanzierung schweizweit sicherstellen. Mit der soeben erschienenen Studie «Betreutes Wohnen in der Schweiz» leisten die vier nationalen Dachorganisationen einen fundierten Beitrag zur politischen Debatte und zur praxisgerechten Umsetzung.

Neben der ambulanten Pflege und Unterstützung zu Hause und der stationären Pflege und Betreuung im Heim wird das «Betreute Wohnen» als dritte, integrierte Wohnform für Menschen im Alter oder mit Behinderung immer bedeutender. Der Begriff «Betreutes Wohnen» ist aber bis anhin ungenügend definiert. Fehlende gesetzliche Regelungen und grosse regionale Unterschiede im Angebotsumfang erschweren die Diskussion zur optimalen Ausgestaltung. Unklarheiten bestehen auch in Bezug auf die Finanzierung. Die Motion «Ergänzungsleistungen für Betreutes Wohnen» (18.3716) will diesen Missstand beseitigen und die Finanzierung von Betreutem Wohnen auch über Ergänzungsleistungen regeln. Nachdem der Nationalrat die Motion in der Frühlingssession 2019 angenommen hat, wird sie demnächst in der zuständigen Schwesterkommission des Ständerats (SGK-S) behandelt. Spitex Schweiz, Curaviva Schweiz, senesuisse und Pro Senectute Schweiz befürworten die Motion und eine entsprechende Gesetzesanpassung ausdrücklich.

Neue Studie zeigt ein Modell für bedarfsgerechte Angebotsstandards
Die Motion 18.3716 verlangt unter anderem, dass ein auf die Bedürfnisse ausgerichtetes Angebot gesetzlich festgelegt wird. Welche Standards dabei aus fachlicher Perspektive gelten sollten, zeigt die soeben erschienene Studie «Betreutes Wohnen in der Schweiz – Grundlagen eines Modells», welche Nursing Science & Care im Auftrag von Curavia Schweiz, senesuisse, Pro Senectute Schweiz und Spitex Schweiz erarbeitet hat. Die Studie fasst wissenschaftliche Erkenntnisse, bestehende Konzepte und Erfahrungen aus der Praxis zusammen und definiert die strukturellen, inhaltlichen und fachlichen Voraussetzungen von «Betreutem Wohnen». Damit leistet die Studie einen breit abgestützten Beitrag an die politische Diskussion und setzt Impulse für die anstehenden Weichenstellungen in Bezug auf die benötigten Leistungen und deren Finanzierung im «Betreuten Wohnen».

Ein klienten-zentriertes Modell mit 4 Unterstützungsstufen
Die Studie präsentiert ein Modell, das die Bedürfnisse der Menschen im Alter und mit Behinderung in den Vordergrund stellt. Gestützt auf die am häufigsten benötigte Unterstützung definiert sie entsprechende Leistungen. Bei der Entwicklung dieses für die Schweiz neuen Modells stand die Frage im Zentrum, welche Menschen in welchen Situationen mit welchem Ziel durch «Betreutes Wohnen» weiterhin möglichst selbständig leben können. Durch die Beschreibung von unterschiedlichen Versorgungsgraden lässt sich «Betreutes Wohnen» in vier Stufen einteilen (A–D), wobei «Betreutes Wohnen» der Kategorie D das kleinste Leistungsangebot bietet und jenes der Kategorie A das umfangreichste.

Spitex Schweiz setzt sich verschiedentich für neue Versorgungsmodelle ein.

 

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