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17.01.2022

Vorlage EFAS in der SGK-S

Leistungserbringer fordern raschen Einbezug der Pflege in die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären medizinischen Leistungen.

Die einheitliche Finanzierung der medizinischen Leistungen im ambulanten und im stationären Bereich (EFAS) ist sinnvoll und richtig, weil sie Fehlanreize der heutigen Finanzierung eliminiert. Momentan noch nicht berücksichtigt werden in EFAS die pflegerischen Leistungen. Da in der heutigen Finanzierung der Pflegeleistungen ähnlich gelagerte Fehlanreize bestehen, erachten die Leistungserbringer einen Einbezug der Pflege in EFAS als unerlässlich. Aus Branchensicht darf diese nicht auf die lange Bank geschoben werden; die dafür notwendigen Grundlagen lassen sich in sechs Jahren ab Beschluss schaffen. Die Gesundheitskommission des Ständerates (SGK-S) wird an ihrer Sitzung vom 20./21. Januar 2022 in die Detailberatung zur EFAS-Vorlage einsteigen. Ziel von EFAS ist, die heutige ungleiche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen in der obligatorischen Krankenpflege (OKP) und die damit zusammenhängenden Fehlanreize zu eliminieren Die Verbände, senesuisse, Spitex Schweiz ASPS und die Föderation ARTISET mit ihrem Branchenverband CURAVIVA unterstützen EFAS, erachten dabei den Einbezug der Pflege als unerlässlich: Weil auch in der aktuellen Pflegefinanzierung ähnlich gelagerte Fehlanreize bestehen und weil EFAS ohne Berücksichtigung der Pflege sein volles Potential nicht entfalten kann. Die Leistungserbringer empfehlen der SGK-S deshalb, den Einbezug der Pflege in die Vorlage aufzunehmen und eine verbindliche Frist zu verankern. Dieser Einbezug soll alle Pflegeleistungen umfassen, die ihre Basis in den Pflichtleistungen gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) haben. Darüber hinaus sind auch separate Finanzierungsbeiträge für besondere Situationen – etwa Demenz oder Palliative Care –, welche derzeit durch die Kantone und Gemeinden in ihrer Rolle als Restfinanzierer geleistet werden, möglichst in der Finanzierung gemäss EFAS zu berücksichtigen. Umsetzung nicht auf die lange Bank schieben Für den Einbezug der Pflege sind Vorarbeiten zu leisten; die Meinungen, wie viel Zeit diese in Anspruch nehmen, gehen auseinander. Der Bericht des EDI vom 30. November 2020 geht von sieben Jahren aus, die Versicherer von zehn. Die Leistungserbringer teilen die Einschätzung des EDI und erachten eine Umsetzung innerhalb von sechs Jahren ab Beschluss ebenfalls als realistisch. Eine längere Umsetzungsphase verzögert die Integration der Pflege unnötig und könnte sich kontraproduktiv auswirken. Im Unterschied zu den Leistungserbringern und zum EDI sieht der Zeitplan der Versicherer einen Rahmen von rund zehn Jahren für die Integration der Pflege in EFAS vor. Die Abweichung ergibt sich primär dadurch, dass die Versicherer alle Grundlagen inklusive Entwicklung einer neuen Tarifstruktur für den Entscheid der Integration der Pflege in EFAS voraussetzen. Wie der Bericht des EDI jedoch aufzeigt, ist eine Integration der Pflege auch mit der bestehenden Struktur (Pflegebedarfsstufen in der stationären Pflege und Leistungskategorien in der ambulanten Pflege) möglich. Die von den Versicherern geforderte neue Tarifstruktur kann in einem weiteren Schritt optional diskutiert werden. Aus Sicht der Leistungserbringer darf die sinnvolle Integration der Pflege in das Projekt EFAS auf keinen Fall auf die lange Bank geschoben werden. Die SGK-S soll deshalb die Pflege in die Vorlage einbeziehen.

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