Es braucht endlich klare Regelungen für die Anstellung von pflegenden Angehörigen
Angehörige von pflegebedürftigen Menschen sind unbestritten eine wichtige Unterstützung für die Pflege zu Hause. Gleichzeitig verursacht die zunehmende Anstellung pflegender Angehöriger erhebliche Kosten und führt zu politischen Diskussionen. Spitex Schweiz stellt in einem Positionspapier klar: Damit die Anstellung von pflegenden Angehörigen eine nachhaltige Entlastung des Pflegesystems darstellt, braucht es schweizweit klare und verbindliche Regeln. Der Verband fordert eine einheitliche Definition, eine verbindliche Qualitätssicherung, massgeschneiderte faire Anstellungsbedingungen sowie eine faire Finanzierung.
Pflegende Angehörige sind eine tragende Säule der Gesundheitsversorgung in der Schweiz. Angesichts des demografischen Wandels wird ihre Rolle weiter an Bedeutung zunehmen. Für Spitex Schweiz ist wichtig: Alle Patientinnen und Patienten sollen Anspruch auf eine gleichwertige Pflegequalität haben – unabhängig davon, ob eine Pflegefachperson oder eine angehörige Person die Pflege erbringt. Zudem muss sichergestellt werden, dass Anbieter mit diesem Geschäftsmodell das System nicht ausreizen. Und das geht nur durch einheitliche Regelungen, die für alle Anbieter verbindlich sind.
Definition, Qualität, Anstellung und Finanzierung müssen geregelt werden
Mit dem aktuellen Positionspapier unterstreicht Spitex Schweiz die bereits im Sommer 2024 publizierten Forderungen: Spitex Schweiz verlangt Rechtssicherheit für die Anstellung von pflegenden Angehörigen. Konkret: Es braucht Rahmenbedingungen, die auf Gesetzes- und Verordnungsstufe geregelt werden, respektive von den Kantonen im Rahmen ihrer rechtlichen Vorgaben (z.B. Zulassung der Leistungserbringer, Spitex-Bewilligung) umgesetzt werden.
Spitex Schweiz fordert, dass folgende vier Punkte verbindlich geregelt werden, angelehnt an die bereits heute bestehenden Bestimmungen in den Administrativverträgen (einer Vereinbarung zwischen den Versicherern und den Spitex-Verbänden).
- Einheitliche Definition
Als Pflegende Angehörige gelten sowohl Personen, die direkt verwandt sind (z.B. Geschwister, Eheleute und Personen in eingetragenen Partner- und Lebensgemeinschaften, Nachkommen etc.) als auch Personen aus dem engen Lebensumfeld. Massgeblich darf nicht der Verwandtschaftsgrad der pflegenden Angehörigen sein, sondern vielmehr die regelmässige und substanzielle Unterstützung, sowie die Verantwortung und die Verbindlichkeit gegenüber der zu pflegenden Person.
- Verbindliche Qualitätssicherung
Angestellte pflegende Angehörige müssen einen Pflegehilfekurs oder eine gleichwertige Ausbildung absolvieren (Mindestqualifikation). Die Pflege muss nach Pflegeplanung erfolgen. Es braucht einheitliche Standards für die Begleitung und Kontrolle durch Fachpersonal sowie konsequente Qualitätsprüfungen durch die Versicherer. Esist sicherzustellen, dass die pflegenden Angehörigen physisch und psychisch in der Lage sind, die Pflegeleistungen in quantitativer und qualitativer Hinsicht sicherzustellen.
- Massgeschneiderte faire Anstellungsbedingungen
Die Anstellungsbedingungen sind auf die besonderen Situationen der pflegenden Angehörigen zuzuschneiden. Die zwingenden Vorschriften des eidgenössischen und kantonalen Arbeitsrechts sind in jedem Fall einzuhalten. Grundsätzlich gelten die gleichen Alterslimiten wie für alle anderen Spitex-Mitarbeitenden.
- Faire Finanzierung
Es braucht einheitliche Vorgaben für die Finanzierung der ausgewiesenen Pflegestunden der angestellten Angehörigen, welche die Kosten der gemäss WZW- Kriterien erbrachten Dienstleistung decken. Die Finanzierung von Pflegeleistungen muss klar von der Finanzierung allfälliger Betreuungsleistungen getrennt sein. Die Finanzierung muss aufgrund valider Daten erfolgen und esmuss darauf geachtet werden, dass die OKP und die Restfinanzierung ausgeglichen belastet werden.
Spitex Schweiz fordert Bund, Kantone und Versicherer auf, nicht länger abzuwarten und rasch verbindliche Regelungen zu Definition, Qualitätssicherung, Anstellungsbedingungen und Finanzierung zu erlassen. Nur so lassen sich Qualität, Fairness und Rechtssicherheit für alle Beteiligten gewährleisten.
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