PVK IV/UV/MV
Gestützt auf Artikel 1 Absatz 2 lit. c und Artikel 13 des Tarifvertrags vom 1.7.2018 wird eine Paritätische Vertrauenskommission (PVK) eingesetzt.
Die PVK beurteilt im Einzelfall und auf Antrag als vorschiedsgerichtliche Schlichtungsinstanz Meinungsverschiedenheiten zwischen den dem Vertrag angeschlossenen Leistungserbringern und den Kostenträgern, die sich aus der Anwendung des Tarifvertrages oder seiner Bestandteile ergeben. Sie unterbreiten den Streitparteien einen Schlichtungsvorschlag.
Die PVK setzt sich aus vier Vertretern der Spitex Schweiz und zwei Vertretern der ASPS zusammen.
Verfahren:
1) Ein Begehren ist mit dem Formular "Antrag auf Schlichtungsvorschlag" an das Sekretariat der PVK zu richten.
2) Das Sekretariat ersucht die Gegenpartei um eine Stellungnahme (rechtliches Gehör)
3) Die PVK unterbreitet den Parteien in der Regel innert 5 Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen einen schriftlichen Schlichtungsvorschlag. Die Kommission ist berechtigt, Experten beizuziehen oder Massnahmen zur Klärung von Meinungsverschiedenheiten zu treffen.
4) Kann die PVK innerhalb eines Jahres nach Eingang der vollständigen Unterlagen keinen Schlichtungsvorschlag unterbreiten oder lehnt eine der Parteien den Schlichtungsvorschlag ab, steht die Anrufung des zuständigen Schiedsgerichts offen.
5) Die PVK kann ihre Schlichtungsvorschläge in anonymisierter Form veröffentlichen.
6) Das Verfahren ist für den Gesuchsteller in der Regel unentgeltlich..
7) Die PVK kann den Parteien die Kosten des Verfahrens in begründeten Fällen ganz oder teilweise auferlegen (z.B. bei Beizug von Experten oder bei querulatorischem Verhalten.
Die entsprechenden Formulare befinden sich rechts im Downloadbereich.