Administrativverträge für die Akut- und Übergangspflege
Spitex Schweiz und die Association Spitex privée Suisse (ASPS) haben sich mit tarifsuisse ag, der Einkaufsgemeinschaft HSK und der CSS auf einen Administrativvertrag für die ambulante Akut- und Übergangspflege (AÜP) geeinigt.
Die einzelnen Spitex-Betriebe können sich diesem Vertrag anschliessen. Erst dann wird der Vertrag konkret wirksam und kann umgesetzt werden.
Die Tarife sind nicht im Administrativvertrag AÜP geregelt; diese müssen kantonal festgelegt werden – per Tarifvertrag oder durch Verfügung des Kantons.
Der Administrativvertrag AÜP regelt die administrativen Abläufe zwischen den Spitex-Betrieben und den Krankenversicherern, insbesondere auch die Kontrolle der Leistungserbringer durch die Krankenversicherer. Für Nonprofit Organisationen und profitorientierte Leistungserbringer gelten die gleichen Konditionen.