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Ergänzungsleistungen

Die Kosten für Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause werden den Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV zurückerstattet, sofern sie nicht bereits durch eine Versicherung gedeckt sind.

Auch AHV- und IV-Rentnerinnen und -rentner, die keine Ergänzungsleistungen erhalten, können Anspruch auf die Rückerstattung von Krankheits- und Behinderungskosten haben, wenn wegen dieser Kosten die Ausgaben die Einnahmen überschreiten.

Anträge sind bei den zuständigen Ergänzungsleistungs-Stellen einzureichen. Diese befinden sich in der Regel bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse des Wohnkantons.

Weitere Informationen finden Sie unter www.ahv-iv.ch

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