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14.09.2020

Der Wegfall der Personenfreizügigkeit würde den Fachkräftemangel anheizen

Nimmt das Schweizervolk die Begrenzungsinitiative am 27. September an, hat dies schwerwiegende Folgen für die Erbringung von Leistungen in der ambulanten und stationären Pflege und Betreuung. Eine kontingentierte Zuwanderung würde die Rekrutierung von dringend benötigtem Fachpersonal aus dem Ausland massiv erschweren und damit den Fachkräftemangel weiter verschärfen.

Die Schweiz braucht nach wie vor Fachpersonen für die Pflege und Betreuung aus dem Ausland, die hier nicht in ausreichender Zahl und mit der notwendigen Ausbildung rekrutiert werden. Die Covid-19-Pandemie hat die Konsequenzen eines Einreisestopps im Frühjahr aufgezeigt. Der Wegfall der Personenfreizügigkeit würde den bereits heute bestehenden Personalmangel in entsprechenden Organisationen und Institutionen verschärfen: Obwohl die Initiative keine bezifferte Plafonierung vorsieht, birgt sie ein hohes Risiko, dass für die Branche ungenügende Kontingente zur Verfügung stehen.

Eine unnötige Gefährdung – mit Rückwirkung
Diesen negativen Konsequenzen steht kein echter Nutzen gegenüber. Denn um unerwünschte Nebeneffekte der Personenfreizügigkeit abzufedern, wurden eigens die flankierenden Massnahmen sowie weitere Massnahmen zum Schutz der inländischen Arbeitskräfte eingeführt, wie etwa die Stellenmeldepflicht. Dieses Regelwerk verhindert, dass die Löhne in der Schweiz wegen dem tieferen Preisniveau in EU/EFTA unter Druck geraten – und schützt die einheimischen Arbeitskräfte in der Schweiz vor billiger Konkurrenz. Seine Abschaffung würde es wieder anheizen.

Eine Annahme der Begrenzungsinitiative (Kündigungsinitiative) und der Wegfall der Personenfreizügigkeit würde den verfügbaren Fachkräftepool drastisch minimieren und die Organisationen und Institutionen für Menschen mit Unterstützungsbedarf vor akute Schwierigkeiten stellen. Nicht nur würde die Rekrutierung von Personal massiv erschwert, sondern die Institutionen hätten bei einer zahlenmässigen Beschränkung keine Planungssicherheit mehr.

Und schliesslich wäre das aus der Initiative resultierende Kontingentierungssystem mit einem erheblichen administrativen Mehraufwand für die unterschiedlichen Organisationen und Institutionen verbunden: Es kämen vermehrt administrativ aufwändige Bewilligungsverfahren zum Zuge. Dies würde die Leistungen der Betreuungs- und Gesundheitsversorger verteuern und deren Erbringung erschweren. Aus diesen Gründen rufen die betroffenen Verbände dazu auf, die Kündigungsinitiative an der Urne abzulehnen.

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