Einbezug der Pflege in EFAS
Spitex Schweiz begrüsst den Entscheid der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) vom 4. November 2022, dass auch die Pflege in EFAS (einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen) berücksichtigt wird.
Das bedeutet, dass die Krankenkassen und die Kantone demnach die von der Grundversicherung gedeckten Leistungen nicht nur im ambulanten und im stationären Bereich, sondern auch in der Pflege nach einem einheitlichen Kostenteiler finanzieren sollen.
Das ist ein wichtiger Schritt zur Förderung der integrierten Versorgung. Damit werden heutige Fehlanreize beseitigt und die Kostensteigerungen aufgrund der zunehmenden Komplexität der Pflegeleistungen müssten gleichmässig von den Finanzierern getragen werden. Heute sind die Beiträge der obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) fix und somit werden nur mengenmässige Steigerungen aufgrund der erhöhten Nachfrage nach Spitexleistungen durch die OKP mitfinanziert.
Spitex Schweiz fordert den Ständerat auf, dem Vorschlag der Kommission zu folgen.
Medienmitteilung SGK-S vom 4.11.2022
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